Wissenswertes

Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie meine Leistungen ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden.

Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.

Als Physiotherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten bei mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.
Bei der OGK zum Beispiel bekommen Sie mehr als 50 % der Kosten refundiert.

Chefärztliche Genehmigung

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Persönliche Einzelbetreuung

Als Physiotherapeutin bin ich Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Gemeinsam besprechen wir folgende Fragen:

 

  • Wohin?  ➝ Behandlungsziel
  • Was? ➝ Maßnahmen der Behandlung
  • Wann? ➝ Behandlungstermine
  • Wie lange? ➝ Behandlungsdauer
  • Wie häufig? ➝ Behandlungsfrequenz
  • Bis wann? ➝ Behandlungsumfang
  • Wie viel? ➝ Kosten der Behandlung

Ihre Behandlung

Meine Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und
  • Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen
  • Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer Physiotherapeutin.

Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste.

Zahlungsmodus

Bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) erhalten Sie eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen.

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung

Die Zahlungsfrist ist der Honorarnote zu entnehmen.

Was ist ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Als Ihre Physiotherapeutin begleite ich Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen geben.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung.

Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise nach gemeinsamer Absprache.
Natürlich haben Sie das Recht, die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.